Schnell und sicher A1-Bescheinigung beantragen
Seit Juli 2019 sind Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für einen entsandten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Geschäftsreisende sind nicht nur verpflichtet, sich im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie bei der Entsendung ins Ausland im Zielland zu registrieren. Sie müssen darüber hinaus aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen ein so genanntes A1-Formular ausfüllen (§ 106 SGB IV).
Mittlerweile Pflicht: Elektronisch A1-Bescheinigung beantragen
Der Vorstand bzw. die Geschäftsführung haftet bei Compliance-Verstößen (§ 130 OWiG). Fehlende Registrierungen, A1-Bescheinigungen und/oder Dokumentationen können zu hohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro führen.
Eine nachträgliche Registrierung zur Vermeidung von Bußgeldern und weiteren Strafen ist nicht möglich.
FAQ zur A1-Bescheinigung
Was passiert, wenn man keine A1-Bescheinigung hat? Der Vorstand bzw. die Geschäftsführung haftet bei Compliance-Verstößen (§ 130 OWiG). Fehlende Registrierungen, A1-Bescheinigungen und/oder Dokumentationen können zu hohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro führen.
Wo bekomme ich die A1-Bescheinigung? Mit den SAP-Concur-Lösungen wird der Prozess einfacher und sicherer. Und nicht nur für die A1-Bescheinigung, sondern auch für EU-Meldung und Visa.
Für wen muss eine A1-Bescheinigung beantragt werden? Arbeitgeber müssen Ihre Mitarbeiter bei Dienstreisen in das EU-Ausland in dem jeweiligen Land registrieren. Auch für die Schweiz und weitere EWR Staaten bestehen Melde- bzw. Registrierungspflichten.
Die Experten für A1-Compliance
Sorgen Sie jetzt für die richtigen Prozesse! So können Sie sicherstellen, dass Registrierungen vorgenommen werden, der administrative Mehraufwand reduziert wird und Sie compliant unterwegs sind.
Unsere Partner neylux und iProCon unterstützen Sie dabei:
Gemeinsam einfach und sicher zur A1-Bescheinigung.