Brauchen Sie Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer Mehrwertsteuer?

Ivan Bankov |

Indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer können enorme Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Die Mehrwertsteuersätze ändern sich mitunter schnell, da ist es nicht immer leicht, auf dem Laufenden zu bleiben.

Die Welt der Mehrwertsteuer ist hochkomplex und unterliegt einem ständigen Wandel. Auch 2019 werden sich weltpolitische Entwicklungen wieder auf Ihr Erstattungspotenzial und Ihr Compliance-Risiko auswirken. Erfreulicherweise passt sich unsere flexible, cloudbasierte Software zuverlässig an die sich ändernden Regeln und Vorschriften an. Sie brauchen sich also weder um Ihre Compliance noch um Ihre Rückerstattung sorgen. Auch dann nicht, wenn Regierungen auf der ganzen Welt Änderungen beschließen. Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Änderungen, die wir für Sie auf unserem Radar haben:

 

Neue Mehrwertsteuervorschriften für Onlinehändler, die in der EU verkaufen

Die Europäische Kommission hat neue detaillierte Maßnahmen angekündigt, die den Weg für einen reibungslosen Übergang zu neuen Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr ebnen werden. Die neuen Vorschriften sollen im Januar 2021 in Kraft treten und sicherstellen, dass auch Online-Marktplätze ihren Beitrag zur Bekämpfung von Steuerbetrug leisten. Außerdem soll sich der Verwaltungsaufwand für die Onlinehändler verringern. Konkret heißt das: Ab 2021 können große Online-Marktplätze dafür haftbar gemacht werden, wenn Nicht-EU-Unternehmen, die Waren an EU-Verbraucher verkaufen, die Mehrwertsteuer nicht ordnungsgemäß entrichten. Zudem sollen diese Vorschriften dafür sorgen, dass auch Waren von Nicht-EU-Unternehmen, die über Logistikzentren in der EU verkauft werden, korrekt besteuert werden. Um über diese und andere Änderungen der EU-Steuer für Nicht-EU-Unternehmen auf dem Laufenden zu bleiben, abonnieren Sie bitte unseren Blog.

 

Deutschland: Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Das Bundesministerium der Finanzen hatte dieses Gesetz noch unter dem Namen „Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2018“ vorgelegt. Die sich aus diesem Gesetz ergebenden Änderungen wirken sich unter anderem auch auf ausländische Investoren mit deutschen Immobilienanlagen aus. Hauptziel dieses Gesetzes ist es, das deutsche Steuerrecht anzupassen und stärker an das EU-Recht anzugleichen. Die Änderungen sind am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Schweiz: Geringwertige Waren sind jetzt mehrwertsteuerpflichtig

Kleinsendungen aus dem Ausland in die Schweiz sind nicht mehr von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit. Verkäufer mit einem Umsatz von mehr als 100.000 CHF pro Jahr – oder einem diesem Wert entsprechenden Verkauf von geringwertigen Gütern – müssen sich jetzt auch in der Schweiz für die Mehrwertsteuer anmelden und die Schweizer Mehrwertsteuer von ihren Kunden einfordern.

Italien: Anti-Missbrauchsvorschriften für Online-Marktplätze

Das italienische Parlament hat kürzlich das Gesetzt Nr. 135/2018 genehmigt. Dadurch können die Betreiber von Online-Marktplätzen haftbar gemacht werden, wenn Nicht-EU-Unternehmen über diese Portale geringwertige Waren wie beispielsweise Mobiltelefone, Spielkonsolen, Tablet-PCs und Laptops mit einem Wert von weniger als 150 Euro vertreiben und die dafür anfallende Mehrwertsteuer nicht ordnungsgemäß entrichten.

Polen: Die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuererklärungen wird 2019 voraussichtlich aufgehoben

Das Finanzministerium in Polen hatte angekündigt, dass es die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuererklärungen ab dem 1. Januar 2019 abschaffen will.

Ungarn: Einführung von Echtzeit-Reporting.

Zum 1. Juli 2018 hat die ungarische Steuerbehörde die Meldepflicht für Rechnungen in Echtzeit eingeführt: Alle B2B-Rechnungen über 100.000 HUF, die von einer in Ungarn ansässigen Firma an ein anderes ungarisches Unternehmen ausgestellt wurden, müssen gemeldet werden. Dies gilt auch für Unternehmen ohne Sitz in Ungarn, die sich aus Steuergründen in Ungarn registriert haben. Nicht betroffen sind Rechnungen an private Verbraucher (B2C).

 

Dies sind nur einige Beispiele für Änderungen, die sich auf Ihr Erstattungspotenzial und Ihr Compliance-Risiko auswirken können. Die Welt der Mehrwertsteuer ist komplex. Doch wir stehen Ihnen zur Seite. Mithilfe automatisierter Cloud-Lösungen und Experten vor Ort stellen wir sicher, dass Ihr End-to-End-Mehrwertsteuerprozess reibungslos funktioniert.