Fürsorgepflicht bei Geschäftsreisen

Die Rolle der Fürsorgepflicht in der neuen Dienstreise-Normalität

Julia Hofmann |

In der derzeitigen Pandemie-Situation spielt vor allem die Sicherheit auf Reisen eine besondere Rolle. Unternehmen jeder Größe konzentrieren sich verstärkt auf den Schutz ihrer Mitarbeiter und die Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht. Sie stellen dafür mehr Ressourcen bereit, bilden mehr Sicherheitsteams und arbeiten mit Assistance-Dienstleistern zusammen. Sie unternehmen alles Erdenkliche, damit ihre Beschäftigten sicher sind.

Die Pflicht zur Fürsorge

Arbeitgeber sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, für das Wohlergehen seiner Arbeitnehmer Sorge zu tragen – im Büro und unterwegs. Die Fürsorgepflicht ergibt sich in Deutschland aus §§ 617 bis 619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen. Unternehmen, die ihrer Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkommen, drohen neben Imageschäden auch hohe Haftungsansprüche und finanzielle Belastungen. Die regulatorischen Anforderungen an den Arbeitgeber nehmen dabei laufend zu.

Die Rolle der Assistance-Dienstleister

Deshalb ist es keine leichte Aufgabe, Sicherheit auf Reisen in einer komplexen Welt zu gewährleisten. Unternehmen finden Unterstützung bei Assistance-Dienstleistern. Diese Duty-of-Care-Anbieter bieten nicht nur die Verfolgung und Überwachung von Reisenden, sondern auch Unterstützung für Mitarbeiter, die medizinische, sicherheitstechnische oder andere Notfallhilfe benötigen.

Die Macht der Daten

Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht zu unterstützen, arbeiten wir mit verschiedenen Sicherheitsdienstleistern zusammen. Denn eine große Herausforderung dabei ist die Transparenz. Daten, die in einem „Managed-Travel“-Umfeld vorliegen, bieten nicht den umfassenden Überblick, den die heutige volatile Welt erfordert. Stellen Sie sich vor, ein Reisender ist unterwegs und hat seine Reise über Concur Travel gebucht. Ihr Flug wird jedoch storniert. Er bucht direkt bei der Fluggesellschaft um und ändert auch seinen Hotelaufenthalt. Da der Reisende TripIt nutzt, um seine aktualisierte Reiseroute zu verwalten, können wir diese Daten erfassen und mit dem Partneranbieter für die Sorgfaltspflicht austauschen. Bei der Ankunft wird der Reisende durch ein Ereignis beeinträchtigt. Mit Hilfe unseres Datensatzes wüsste Ihr Assistance-Dienstleister, wo sich der Reisende tatsächlich befindet und wann er angekommen ist. Er kann mit dem Reisenden kommunizieren, um herauszufinden, ob er Hilfe benötigt, und dann diese Hilfe einsetzen, falls erforderlich. Concur Travel, das TMC, TripIt von Concur, Concur Request, Check-ins, HR-Profile und Concur TripLink – die SAP-Concur-Lösungen können sämtliche Daten aus verschiedenen Quellen nahezu in Echtzeit zusammenführen. So haben Unternehmen die notwendige Transparenz, um ihre Reisenden optimal zu unterstützen.

Fürsorgepflicht bei Geschäftsreisen
Anforderungen an die Fürsorgepflicht sind komplexer geworden. Spezielle Lösungen sind gefragt, die Reisenden im Ernstfall auch wichtige sicherheitsrelevante und medizinische Hilfestellungen liefern.
Weiterlesen
Fürsorgepflicht bei Geschäftsreisen
Die Fürsorge ist Ihre Pflicht, doch wie gut ist Ihr Risikomanagement für Geschäftsreisen? Entführung, Erpressung, Naturkatastrophen – aber auch kleinere medizinische Notfälle.
Weiterlesen
Fürsorgepflicht bei Geschäftsreisen
Dass Notfälle keine Seltenheit sind, zeigt auch unsere aktuelle Studie zur Fürsorgepflicht. Demnach hat über ein Drittel der Geschäftsreisenden bereits Erfahrungen mit riskanten Situationen gemacht.
Weiterlesen