Nachhaltigkeit bei Geschäftsreisen
Corporate Sustainability Reporting Directive: Geschäftsreise-Tipps
Damit das Nachhaltigkeitsengagement von Unternehmen nachvollziehbar und vergleichbar ist, braucht es Standards zur Berichterstattung. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die CSRD ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten der EU haben bis Anfang Juli 2024 Zeit, die Richtlinie in lokale Gesetze zu übersetzen. Für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden gilt die Berichtsanforderung bereits ab dem 1. Januar 2024. Weitere berichtspflichtige Unternehmen in der EU haben noch etwas Zeit, um sich auf diese komplexe Aufgabe vorzubereiten. Zurücklehnen sollten sie sich jedoch keinesfalls, denn die Berichte haben es in sich und frühzeitige Vorbereitung ist gefragt! Worum genau es bei der CSRD geht und wie sich die Emissionen von Geschäftsreisen tracken und berichten lassen, wird im Folgenden erläutert.
Nachhaltigkeitsberichterstattung – Welche Unternehmen sind berichtspflichtig?
Die CSRD ist genau genommen die Ausweitung und Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) der EU, die für Unternehmen von öffentlichem Interesse bereits seit 2014 gilt. Die CSRD nimmt nun eine ganz neue Größenordnung an: Schätzungen zufolge wird sich die Anzahl von berichtspflichtigen Unternehmen europaweit von rund 11.600 auf 49.000 erhöhen. Die folgenden Unternehmen sind von der CSRD betroffen:
- Im bilanzrechtlichen Sinne große Unternehmen
- Im bilanzrechtlichen Sinne kleine und mittlere Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind
Ebenfalls betroffen sind Unternehmen, deren Hauptsitz außerhalb der EU liegt, wenn sie auf dem europäischen Markt 150 Millionen Euro Umsatz im Jahr erzielen oder eine ihrer europäischen Tochterunternehmen die oben genannten Kriterien erfüllt oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen. Lediglich Kleinstunternehmen sind von der Berichtspflicht ausgenommen.
Welche Unternehmensgröße ab welchem Zeitpunkt berichtspflichtig ist, erläutert eine Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Corporate Social Responsability.
Vorbereitung auf CSRD und neue Nachhaltigkeitsstandards
Allein in Deutschland sind rund 20.800 Großunternehmen ansässig, die künftig berichten müssen. Was bedeutet die CSRD für diese Unternehmen? Eine Vorgabe besagt, dass die Berichte extern geprüft werden müssen. Folglich müssen Unternehmen nach einer Eingewöhnungsphase ihre Nachhaltigkeitsberichte extern und mit hinreichender Sicherheit (limited assurance) prüfen lassen. Ziel dieser Maßnahme – ebenso wie bei der vorgeschriebenen Integration der Nachhaltigkeitsberichtserstattung in den Lagebericht – ist, der Nachhaltigkeitsberichtserstattung den gleichen Stellenwert wie der klassischen Finanzberichterstattung zukommen zu lassen.
Schon im Zuge der NFRD galt, dass Nachhaltigkeitsberichte nur relevante Informationen aufzeigen sollen. Damit waren allerdings in erster Linie finanzielle Auswirkungen des Nachhaltigkeitsengagements gemeint. Mit der CSRD kommt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit zum Tragen. Das heißt, dass jetzt auch Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf den Menschen und die Umwelt berücksichtigt werden müssen. Ein Thema ist also immer dann wesentlich, wenn zum Beispiel durch rechtliche Vorgaben der Geschäftserfolg betroffen ist. Aber eben auch, wenn das Unternehmen beispielsweise hohe CO2-Emissionen und damit negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Das zeigt, dass ein breites Spektrum an Themen über die gesamte Wertschöpfungskette wesentlich sein kann.
Die Berichtsstandards sollen dabei an der eigens für die CSRD definierten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gegliedert werden. Diese sind wiederum in Kennzahlen aufgeteilt, die neben dem Umweltschutz auch auf den Erhalt der Biodiversität sowie Menschenrechte eingehen und somit das gesamte ESG-Spektrum abbilden.
CSRD-Metriken und -Analyse: Nachhaltigkeit von Geschäftsreisen messen
Die Emissionen, die im Zuge einer Geschäftsreise entstehen, gehören zu den sogenannten Scope 3-Emissionen eines Unternehmens. Sprich: Auch sie müssen laut den Vorgaben der CSRD Teil der Berichtserstattung sein.
Viele Unternehmen werden damit an ihre Grenzen stoßen: Es mangelt schlicht an Transparenz über die eigenen Emissionsdaten. Darüber hinaus ist die Berechnung der Emissionen, für die ein Unternehmen sich tatsächlich verantworten muss, gar nicht so leicht. Fliegt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin beispielsweise zu einem Geschäftstermin, so geht natürlich nur ein Anteil der durch den Flug erzeugten Emissionen auf „Rechnung“ des Unternehmens. Klar, viele Fluggesellschaften zeigen mittlerweile bei der Buchung die Emissionswerte an, die pro Passagier anfallen. Doch damit sind sie noch nicht im System des Unternehmens hinterlegt.
In kleinen Unternehmen mit einer geringen Anzahl an Geschäftsreisen, lässt sich der angegebene CO2-Ausstoß manuell übertragen. Doch berichtspflichtige Unternehmen sind per definitionem so groß, dass Aufwand und Fehleranfälligkeit eines manuellen Prozesses in keinem sinnvollen Verhältnis zueinanderstehen. Hinzu kommt, dass womöglich gar nicht über alle Stationen der Geschäftsreise Daten vorliegen. Intelligente digitale Tools sind darum das Mittel der Wahl.
CSRD-Herausforderungen mit SAP Concur meistern
Lösungen wie die von SAP Concur bieten einen entschiedenen Vorteil: Sie können Buchungsdaten direkt ins ERP-System des Unternehmens übertragen. Um auch die Emissionsdaten vollumfänglich zu erfassen und zu tracken, bieten sich dabei ergänzende Dienste an. Dazu gehört beispielsweise die im Concur App Center verfügbare App Thrust Carbon.
Sicher ist: Die CSRD stellt die Weichen für eine nachhaltigere Zukunft, doch bringt sie einige Herausforderungen und Aufwände für Unternehmen mit sich. Diese sollten daher auf erprobte, intelligente Lösungen setzen, um die neuen Vorgaben reibungslos zu erfüllen. Und nicht nur das, wer sich wirklich als nachhaltiges Unternehmen positionieren will, der sollte noch eine Extra-Meile gehen. So gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten wie Green Nudging oder Mobilitätsbudgets, um Mitarbeitenden nachhaltiges Verhalten noch leichter zu machen und so auch den Fußabdruck des Unternehmens zu reduzieren.