Geschäftsreisende sind verpflichtet, sich im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie bei der Entsendung ins Ausland im Zielland zu registrieren. Sie müssen darüber hinaus aber auch aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen einen Antrag auf eine so genannte A1-Bescheinigung stellen.
In unserem A1-Webinar haben Experten von SAP Concur, neylux und VisumPoint alles erklärt, was Sie über das A1-Formular und die Entsenderichtlinie wissen müssen und welche Verpflichtungen Sie erfüllen müssen.
Die "Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen" gibt den rechtlichen Rahmen für den Europäischen Binnenmarkt im Bereich der Dienstleistungen vor. Sie enthält Vorschriften für Arbeitnehmer, die von einem in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Arbeitgeber zur Erbringung von Dienstleistungen in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden - also Vorschriften für die Entsendung, d.h. für Dienstreisen ins europäische Ausland.
Entsprechend der EU-Entsenderichtlinie sind Arbeitgeber verpflichtet, Dienstreisen ihrer Mitarbeiter in das EU-Ausland in dem jeweiligen Land entsprechend der dort geltenden Regelungen zu registrieren. Darüber hinaus bestehen auch Melde- bzw. Registrierungspflichten für die Schweiz und weitere EWR Staaten.
Für dienstreisende Mitarbeiter muss der Arbeitgeber A1-Bescheinigungen zum Nachweis des Verbleibes in der Sozialversicherung des Heimatlandes beantragen.
Mit einem A1-Formular beantragt der Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung für Geschäftsreisen seiner Mitarbeiter ins europäische Ausland. Diese Bescheinigungen müssen elektronisch beantragt werden. Dieser Prozess ist zum Beispiel durch die Kombination von Concur Request und Concur Travel mit einem Add-On unserer Partner automatisiert abbildbar.
Die A1-Bescheinigunug ist Pflicht für Reisen in alle Länder der EU/EWR und in die Schweiz.
Nach dem Ausfüllen des Formulars steht Ihnen die Aufzeichnung zur Verfügung.