Sorgfaltspflicht bei Geschäftsreisen: Wer ist verantwortlich?
Warum Travel Manager bei Duty of Care eine zentrale Rolle übernehmen sollten
Es überrascht nicht, dass Schutz und Sicherheit wichtiger sind als je zuvor. Unternehmen jeder Größe stellen dafür mehr Ressourcen bereit, bilden mehr Sicherheitsteams und legen Wert auf kleinste Details. Sie unternehmen alles Erdenkliche, damit ihre Beschäftigten unterwegs sicher sind. Aber wer ist wirklich verantwortlich für die Sicherheit bei Geschäftsreisen?
Ist Sorgfaltspflicht wirklich Pflicht?
Ja, die Fürsorgepflicht gilt überall dort, wo sich Ihre Mitarbeiter im Auftrag Ihres Unternehmens gerade befinden – weltweit. Sie ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzlich auferlegte Pflicht. Ihre Nichterfüllung wird in den einzelnen Ländern unterschiedlich hart bestraft:
In Großbritannien macht der Corporate Manslaughter and Corporate Homicide Act von 2007 die Unternehmen rechtlich für das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter verantwortlich.
In Österreich ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber allen Arbeitnehmern im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt.
In Deutschland ist der Arbeitgeber gesetzlich zum Schutz von Leben und Gesundheit der für ihn tätigen Arbeitnehmer verpflichtet. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und das Regelwerk der Berufsgenossenschaften.
In der Schweiz ist die Fürsorgepflicht zwar nicht gesetzlich geregelt. Sie umfasst jedoch zahlreiche Aspekte, die Eingang ins Obligationenrecht und weitere Gesetze gefunden haben.
In den USA führen Vorschriften der Occupational Safety and Health Administration zu rechtlichen Konsequenzen, wenn die Fürsorgepflicht nicht erfüllt wird.
So erfüllen Sie Ihre Fürsorgepflichten vollständig
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