Verbotene Gegenstände im Flugzeug
Dass Pistolen, Scheren oder Handgranaten an Bord eines Flugzeugs verboten sind, ist kein Geheimnis. Aber wussten Sie, dass auch Schlittschuhe, Wanderstöcke oder hochprozentiger Melissengeist im Handgepäck nichts zu suchen haben? Die Handgepäckbestimmungen sind immer mal wieder Gesprächsthema – im Kollegenkreis und in den Medien. Gibt es noch andere Dinge, die man im Flugzeug tunlichst unterlassen sollte? Oder Geräte, die ich nicht nutzen darf?
Verbotene Gegenstände im Flugzeug
Viele dieser verbotenen Gegenstände finden sich auf den Sicherheitskarten der Fluggesellschaften. Die Süddeutsche Zeitung hat einige besonders absonderliche Verbote – vor allem bei Start und Landung – einmal zusammengetragen: So verbieten einige Airlines Walkie-Talkies, ferngesteuerte Autos, Taschenfernseher mit Antenne, Joysticks, Pager, Ghettoblaster mit Kassettendeck, Radios oder das Spielzeugmonster Furby. Auf bestimmten Flügen sind zudem nur noch Geräte mit aufgeladenen Akkus erlaubt: Einige Passagiere können nun verpflichtet werden, zu zeigen, dass ihr Smartphone oder Tablet aufgeladen ist.
Und wie sieht es aus mit der Handynutzung an Bord? Die Europäische Aufsichtsbehörde für Flugsicherheit EASA hat das Verbot der Handynutzung während innereuropäischer Flüge aufgehoben, da dies die Sicherheit der Passagiere während des Fluges nicht gefährde. Das gilt vor allem für Internetfunktionen, SMS oder VoIP. Geht es ums Telefonieren, dürfen die Airlines entscheiden, ob sie das Telefonieren an Bord erlauben oder nicht. Da es sich um eine Empfehlung der EASA und nicht um eine Richtlinie handelt, ist es Fluggesellschaften freigestellt, ob sie ihren Passagieren den erweiterten Gebrauch der Mobilgeräte gestatten oder nicht. Einen Rechtsanspruch auf die Nutzungserlaubnis haben Reisende nicht.
Verbotene Aktivitäten an Bord eines Flugzeugs
Und wie steht es um Aktivitäten, die an Bord eines Flugzeugs nicht gestattet sind? Rauchen ist seit fast 20 Jahren über den Wolken verboten. Kurioserweise finden sich dennoch in fast allen Toiletten Aschenbecher und „No Smoking”-Signale über den Sitzen. Stricken geht übrigens auch nicht: Die Nadeln dürfen nicht ins Handgepäck. Betrunkenes Pöbeln kann sogar dazu führen, dass der Pilot außerplanmäßig landet. Die Kosten trägt der Unruhestifter.
Generell gilt übrigens: Zwar müssen alle Passagiere mit einem gültigen Flugschein befördert werden. Im Zweifelsfall kann das Personal jedoch abwägen, ob es den Passagier mitnimmt oder nicht. Ist die Sicherheit des Fluges gefährdet, darf einem Fluggast die Beförderung verweigert werden. Wer es jetzt genau wissen möchte: Ja, auch Geschlechtsverkehr an Bord ist verboten, wenn auch sicherheitstechnisch eher unbedenklich. Allerdings sind die Bordtoiletten auch kaum groß genug für zwei Passagiere...
Ein kleiner Hinweis zum Schluss: Im Gesetz des US-Staates Alaska findet sich angeblich ein Absatz, der es streng untersagt, lebende Elche aus fliegenden Flugzeugen zu stoßen. In diesem Sinne: Einen guten Flug, aber lieber ohne Elch!