Mitarbeitererfahrungen

Verbotene Gegenstände im Flugzeug

Florian Schütz |

Handgepäckbestimmungen sind immer mal wieder Gesprächsthema – im Kollegenkreis und in den Medien. Gerade für Geschäftsreisende ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben und neue Regelungen zu kennen. Dass Pistolen, Scheren oder Handgranaten an Bord eines Flugzeugs verboten sind, ist kein Geheimnis. Aber wie sieht es mit E-Zigaretten und Nagelfeilen aus? Und wie war das nochmal mit den Flüssigkeiten?

Tatsächlich gab es im vergangenen Jahr Neuerungen in Sachen Flüssigkeiten im Handgepäck. Seit April 2024 durften wieder größere Fläschchen mit mehr als 100 ml an Bord mitgenommen werden. Zumindest überall dort, wo moderne CT-Scanner eingesetzt wurden. Für Menschen auf Geschäftsreisen eine große Erleichterung, schließlich reisen sie besonders oft nur mit kleinem Gepäck. Doch im September kam die Kehrtwende: Die vorherige 100-ml-Regel ist zurück – offenbar bietet die Technik nicht den gewünschten Grad an Sicherheit. Auch der berühmte wiederverschließbare Beutel ist wieder da und muss in der Regel, wie gehabt, bei der Kontrolle separat durch den Röntgen-Check.

E-Zigaretten: im Handgepäck ja, benutzen nein

Übrigens: Die 100-ml-Regel gilt auch für E-Flüssigkeiten oder Vape-Juices, die Sie für Ihre E-Zigaretten brauchen. Letztere müssen Sie auf jeden Fall im Handgepäck befördern – aufgrund der Brandgefahr der Lithium-Akkus, dürfen sie nicht in den aufgegebenen Koffer. Mit dem Betrieb der E-Zigarette müssen Sie allerdings bis zur Ankunft warten – an Bord ist auch diese Art zu rauchen untersagt. Im Jahr 2025 feiert das Rauchverbot der Lufthansa übrigens 30-jähriges Jubiläum, damit war die Airline eine der Vorreiterinnen im Flugverkehr.

Wichtiges rund um Smartphone & Co. an Board

Besonders wichtig für alle Geschäftsreisenden sind alle Fragen rund um die Handynutzung. Inzwischen kann man bei vielen Fluggesellschaften sein Handy an Bord aufladen, wer sicher gehen will, nimmt am besten eine Powerbank mit, die an Bord erlaubt ist. Für Direktflüge in die USA gilt, dass der Akku vor dem Boarding aufgeladen sein muss. So soll sichergestellt werden, dass er nicht als Sprengstoffreservoir genutzt werden kann.

Smartphones, Tablets & Co. dürfen laut der Europäischen Aufsichtsbehörde für Flugsicherheit EASA seit ca. 10 Jahren an Bord benutzt werden, während des Starts und der Landung ist allerdings nach wie vor Flugmodus Pflicht. Aber Vorsicht: Die EU-Roaming-Verordnung gilt nicht in der Luft, hier können hohe Kosten entstehen. Einige Fluggesellschaften bieten an Bord ein WLAN an, was in der Regel allerdings auch nicht günstig ist. Am besten, Sie laden sich Streaming-Inhalte bereits zuhause herunter, sodass Sie alles bequem im Offline-Modus nutzen können. Telefonate an Bord sind nach wie vor tabu. Das muss nichts Schlechtes sein: Viele Geschäftsreisende nutzen die Sprechpause während des Fluges inzwischen als eine zwar erzwungene, aber doch willkommene Erholung.

Rasierer & Nagelschere im Handgepäck: Auf Art und Größe kommt es an

Was die Mitnahme von Gegenständen im Handgepäck betrifft, so lässt als Faustregel nach wie vor sagen: Alles, was man als Waffe verwenden kann, ist nicht erlaubt. Das gilt auch, wenn es nicht explizit auf einer Verbotsliste der Airline steht – das Sicherheitspersonal hat Spielräume. Bei klingenähnlichen Gegenständen wie Nagelfeilen oder -scheren können Sie sich an der 6-cm-Regel orientieren, ist die „Klinge“ länger, wird es schwierig. Apropos Klingen: Herren auf Geschäftsreisen möchten gut rasiert zum Meeting erscheinen. Das sehen sogar die Fluggesellschaften ein: Elektrorasierer und auch Einwegrasierer sind im Handgepäck erlaubt, sofern sie keine frei liegenden Klingen haben. Die trendigen Rasierhobel sind demnach allerdings keine gute Wahl für Ihren nächsten kurzen Businesstrip.

Unser Tipp: Mit einer Packliste für Ihre Geschäftsreise können Sie alle Utensilien vorher in Ruhe zusammenstellen und auf Ihre Handgepäck-Tauglichkeit überprüfen. Und für den Rückflug gilt: Wenn immer Sie mit einem ungewöhnlichen Gegenstand reisen (und sei es etwas, das Sie für vollkommen ungefährlich erachten, zum Beispiel ein Spielzeug-Geschenk für Ihre Kinder) – machen Sie sich rechtzeitig mit den speziellen Regelungen Ihrer Airline vertraut, um böse Überraschungen zu vermeiden. Zur Not können Sie sich das Mitbringsel immer noch per Post nach Hause schicken.

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