Compliance bei Reisen: Das Wichtigste zur A1-Bescheinigung
A1-Compliance wahren und Strafen vermeiden
Geschäftsreisende sind nicht nur verpflichtet, sich im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie im Zielland zu registrieren. Sie müssen darüber hinaus aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen eine so genannte A1-Bescheinigung beantragen. Diese Verpflichtung gilt so lange, bis das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission die europäischen Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit überarbeiten.
Der Vorstand und die Geschäftsführung haften bei Compliance-Verstößen (§ 130 OWiG). Fehlende Registrierungen oder A1-Bescheinigungen können zu hohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro führen.
A1-Bescheinigung und EU-Entsenderichtlinie: Pflichten
In unserer Broschüre finden Sie die wichtigsten Fakten zur A1-Bescheinigung und der Entsenderichtlinie im Überblick. Was gilt für welche Länder? Wo muss was beantragt werden? Welche Ausnahmen gibt es? Diese Fragen und viele weitere besrpechen wir.
Ein automatisierter Lösungsprozess für A1-Compliance
Regulierungen im Bereich Geschäftsreisen bedeuten für jedes Unternehmen eine Herausforderung – ganz gleich, ob groß oder klein. Aber sie sind auch eine Chance, Geschäftsreiseprozesse zu digitalisieren und umständliche Formalitäten wie A1-Bescheinungen und die EU-Meldepflichtdauerhaft zu automatisieren. Wir sagen Ihnen, wie das schnell und einfach geht.
Nach dem Ausfüllen des Formulars steht Ihnen die Broschüre zur Verfügung.