Geschäftskontinuität

Lieferkettengesetz: Auswirkungen auf Geschäftsreisen

SAP Concur |

Am 1. Januar 2023 trat in Deutschland ein Gesetz mit dem sperrigen Namen Lieferkettensorgfaltpflichtengesetz in Kraft. Mit Beginn des Jahres 2024 wird es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden gelten. Was bedeutet dieses Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten für Geschäftsreisen? Welche umweltbezogenen Pflichten sind damit verbunden und wie lässt sich das Reisemanagement für Geschäftsreisen optimieren? In diesem Artikel finden Sie dafür wertvolle Informationen.

Europäisches vs. deutsches Lieferkettengesetz: Hintergrund und Entstehung

Das europäische und das deutsche Lieferkettengesetz sind zwei wichtige rechtliche Instrumente. Sie nehmen Unternehmen in die Verantwortung, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren regionalen und globalen Lieferketten möglichst zu verhindern. Während in Europa noch um die endgültige Fassung des Gesetzes gerungen wird, ist das deutsche Lieferkettengesetz bereits in Kraft.

Die EU Lieferketten-Richtlinie: Work in Progress

Die EU Lieferketten-Richtlinie beruht auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom Februar 2022. Seit Juni 2023 wird der endgültige Gesetzestext verhandelt. Dem Entwurf nach betrifft sie grundsätzlich Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 150 Mio. Euro. Auch kleinere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden können hier unter bestimmten Umständen in der Pflicht sein. Das Europäische Lieferkettengesetz sieht derzeit vor, dass Unternehmen menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken in ihren Wertschöpfungsketten ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten.

Die Sorgfaltspflichten beziehen sich sowohl auf die vorgelagerte als auch auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette, also auch auf die Geschäftspartner der Unternehmen. So kann eine Lieferkette zum Beispiel auch die Lieferanten der Lieferanten betreffen. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden werden außerdem verpflichtet, einen Klimaplan zu erstellen, um die Unternehmensstrategie im Einklang mit dem 1,5°C Ziel auszurichten und sich entsprechende Ziele zur Reduktion von Emissionen zu setzen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Vorreiter seiner Art

Das deutsche Lieferkettengesetz trägt die Sorgfalt schon im Namen: Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ nennt sich in korrekter Form „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ – kurz Lieferkettengesetz oder LkSG. Es beruht auf einem Entwurf, der bereits im Juni 2021 das parlamentarische Verfahren durchlief. Die hier auferlegten Sorgfaltspflichten sollen für Unternehmen Rechtssicherheit schaffen. Die Anforderungen sind dabei abgestuft, je nach Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung oder der Umweltverschmutzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft die Einhaltung des Gesetzes.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Wer ist betroffen?

Anders als der Entwurf des EU-Gesetzes gilt das LkSG zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden im Inland. Aber Achtung: Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, etwa als unmittelbare Zulieferer eines in der gesetzlichen Verantwortung stehenden Unternehmens. Sie haben dann zwar keine Bußgelder zu befürchten, aber wer wettbewerbsfähig bleiben will und mit großen Unternehmen zusammenarbeitet, sollte die eigenen Nachhaltigkeitsstandards überprüfen und nachhaltige Lieferketten auch selbst dokumentieren können, da das LkSG eine Berichtspflicht vorsieht. Digitale Prozesse, zum Beispiel ein digitales Reisemanagement, sind dafür heute unabdingbar.  

LkSG: Risikoanalyse zu Menschenrechten und Umweltstandards

Die umfassende Risikoanalyse, die im LkSG vorgeschrieben ist, erfordert von Unternehmen eine gründliche Prüfung und Bewertung ihrer Lieferketten, um mögliche Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu erkennen und zu adressieren. Dabei sollten Sie auf diese 10 Punkte ein besonderes Augenmerk legen:

  1. Schulung und Kommunikation: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden und Lieferanten für die Wichtigkeit der Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards und fördern Sie den Dialog in der gesamten Lieferkette.
  2. Identifikation von Lieferanten: Erfassen Sie sämtliche Lieferanten und Geschäftspartner, die in Ihre Lieferkette involviert sind, einschließlich indirekter Lieferanten.
  3. Hochrisikoregionen und -branchen: Identifizieren Sie geografische Regionen und Branchen, die ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen aufweisen. Dies kann auch für Ihr globales Reisemanagement relevant sein.
  4. Arbeitsbedingungen: Bewerten Sie die Arbeitsbedingungen in den Produktionsstätten Ihrer Lieferanten und achten Sie vor allem auf Faktoren wie Arbeitszeiten, Bezahlung und Arbeitssicherheit.
  5. Umweltauswirkungen: Untersuchen Sie mögliche Umweltauswirkungen Ihrer Lieferanten, wie Abfallentsorgung, Ressourcenverbrauch und Emissionen.
  6. Soziale Standards: Achten Sie auf die Einhaltung von sozialen Standards wie ein diverses, nicht-diskriminierendes Umfeld und die Möglichkeit, sich gewerkschaftlich zu organisieren.
  7. Kinderarbeit und Zwangsarbeit: Prüfen Sie gezielt auf Anzeichen von Kinderarbeit und Zwangsarbeit in Ihrer Lieferkette.
  8. Menschenrechtsbeauftragter: Erwägen Sie die Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten nach LkSG, um die Einhaltung der Standards sicherzustellen.
  9. Lieferantenbewertung: Implementieren Sie eine systematische Methode zur fortlaufenden Überprüfung und Bewertung Ihrer Lieferanten in Bezug auf Menschenrechts- und Umweltstandards.
  10. Geschäftsreisen: Integrieren Sie umweltfreundliche Praktiken in Ihr Geschäftsreisemanagement, wie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Reduzierung von Flugreisen. Das LkSG schließt Lösungen für Geschäftsreisen für mehr Nachhaltigkeit mit ein.

Nachhaltigkeit in der Lieferkette durch digitales Reisemanagement

Das Lieferkettengesetz legt den Fokus auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in der gesamten Lieferkette. Digitales Reisemanagement kann dazu beitragen, Risiken zu minimieren und als Unternehmen insgesamt nachhaltiger zu agieren. Die gute Nachricht: Wie Erhebungen zeigen, legen Mitarbeitende zunehmend mehr Wert auf Nachhaltigkeit bei Geschäftsreisen, digitale Reisemanagement-Tools stoßen also auf eine große Akzeptanz. Weitere Vorteile liegen auf der Hand:

  • Reduktion von CO2-Emissionen: Im ersten Schritt ist es immer wichtig, zu überprüfen, ob die Reise stattfinden muss, insbesondere, was Dienstreisen ins Ausland betrifft. Videokonferenzen und virtuelle Meetings können Reisen ersetzen und dadurch den CO2-Ausstoß verringern.
  • Datenanalyse und Transparenz: Digitale Geschäftsreise-Tools wie Concur Travel ermöglichen die Erfassung und Analyse von Reisedaten. Diese Transparenz hilft Unternehmen, ihre Lieferketten besser zu verstehen und potenzielle Risiken zu erkennen.
  • Kostenkontrolle und -effizienz: Die Einhaltung des Lieferkettengesetzes mit seinen Verpflichtungen verursacht Kosten. Digitales Reisemanagement hilft dagegen, Reisekosten zu senken, indem es Buchungsprozesse optimiert, Ausgaben analysiert und Transparenz herstellt.
  • Compliance und Reporting: Das Gesetz verlangt von Unternehmen, ihre Bemühungen zur Einhaltung der Standards nachzuweisen. Digitales Reisemanagement ermöglicht eine lückenlose Dokumentation von Geschäftsreisen und Ausgaben und erleichtert dabei die Einhaltung von Reiserichtlinien für Geschäftsreisen.
  • Green Nudging: Mithilfe von kleinen „Stubsern“ in digitalen Geschäftsreise-Tools lassen sich nachhaltige Verhaltensweisen gezielt fördern. Wenn Ihre Mitarbeitenden eine Geschäftsreise planen, werden sie mit kleinen Tipps und Anreizen für umweltfreundliche Alternativen gewonnen.

Unternehmen, die auf nachhaltige Geschäftsreisen durch ein digitales Reisemanagement setzen, fällt es leichter, ihre Risiken zu managen und auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu achten. Beides unterstreicht nicht nur das ethische Engagement der Unternehmen, sondern fördert auch ihre Wettbewerbsfähigkeit in einer mehr und mehr auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Geschäftswelt.

Übrigens: Viele weitere Tipps und Beispiele zu nachhaltigem und digitalem Reisemanagement finden Sie auf unserer informativen Themenseite.

Geschäftskontinuität
Das im letzten Sommer erstmals erlebte kulturelle Phänomen, das als „Die große Kündigungswelle“ bezeichnet wurde, hat sich in fast jeder Branche gezeigt und führte zu unglaublichen Zahlen.
Weiterlesen
Geschäftskontinuität
Automatisierung bezeichnet die eigenständige Umsetzung von Prozessen durch Maschinen verschiedenster Art In der Wirtschaft steckt sie häufig noch in ihren Anfängen.
Weiterlesen
Geschäftskontinuität
Dem Mittelstand sagt man zu Recht eine besondere Flexibilität nach Das Überraschende Obwohl die Digitalisierung die Mittelständler noch einen Quantensprung nach vorn bringen könnte i...
Weiterlesen